Kreuzstraße 17a in 13187 Berlin Zentral-Pankow
Telefon 030 / 48 47 91 46 und E-Mail post@wiebke-hebamme.de
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Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen bezahlt.
Jede Frau hat einen Anspruch auf Hebammenhilfe in Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und während der gesamten Stillzeit.Die Kosten hierfür sind durch den Hebammengebührenvetrag geregelt:
Hebammenhilfe Hebammenhilfe
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten vollständig. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse.
- Privatversicherungen haben einen unterschiedlichen Leistungskatalog. Daher ist es sinnvoll, sich die Übernahme der Kosten von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, bevor Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.